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Dauergrabpflege/Grabgestaltung

Grabpflege

Die Trauer um einen geliebten Menschen findet im Herzen und in der Seele statt. Doch das Andenken braucht auch einen festen Platz auf Erden.

Nach einer Beisetzung erfolgt häufig die provisorische Herrichtung der Grabstätte als Hügel. Grund für diesen Hügel ist ein allmähliches Absacken der Erde.

Auf diesem Hügel werden nach der Beisetzung vorhandene Blumen und gepflanzte Schalen angerichtet.

Neuanlage
Wenn dieser Hügel nach einiger Zeit abgesackt ist, kommt die Zeit wo der Steinmetz den Grabstein und die Umrandung errichtet. Die Neuanlage ist die erste grundlegende Arbeit nach einer Beisetzung. Hierbei werden Boden-, Licht- und Klimabedingungen für einen optimalen Wachstum berücksichtigt . Bei der Pflanzenauswahl und Gestaltung ist auf eine harmonische Zusammensetzung von Farben und Formen in Verbindung mit dem ausgewählten Grabmahl zu achten.

Die Neuanlage entscheidet über den späteren Pflegebedarf.








Jahrespflege-Dauergrabpflege

Bei der Pflege eines Grabes unterscheidet man zwischen Jahrespflege und Dauergrabpflege.

Jahrespflege

Der Kunde gibt die Grabpflege für jeweils 1 Jahr in Auftrag, in der Regel verlängert sich der Auftrag um jeweils ein Jahr wenn es nicht anders vereinbart wird.
Dem Kunden wird hierfür ein Angebot erstellt wo der Pflegeaufwand aufgeführt wird.

Einige wichtige Punkte sind:








Dauergrabpflege

Grosser Unterschied zur Jahrespflege ist, das über einem Zeitraum von 5-25 Jahren gepflegt wird.

Hierzu empfehlen wir der Abschluss eines Vertrages über die Rheinische Treuhandstelle des Gartenbauverbandes.
Vertragspartner sind der Kunde, friedhofsgärtner (Wir) und die Treuhandstelle.
Die Kosten dieses Vertrages richten sich dem Umfang der Leistungen und der Laufzeit.
Da die Dauergrabpflege mehrjährig festgelegt wird bestimmen der Kunde und der Friedhofsgärtner genau was wann und wie gepflegt wird.

Neben der sogenannten Erstbepflanzung wird genau aufgeführt wann im Jahr eine Bepflanzung gemacht wird, ob die Pflanzen gegossen werden dann werden Positionen aufgeführt über zusätzliche Blumen- oder Pflanzarrengements zu bestimmten Anlässen, Eventualitäten wie z.B. Frostschäden, Frass durch Tieren kann auch einkalkuliert werden.

Die Treuhandstelle überwacht in regelmässigen Abständen die Qualität und ordnungsgemässe Durchführung der Arbeiten.

Für eine unverbindliche Beratung rufen Sie uns bitte an : Telefon:02273/3359